Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 19 U 103/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 326
Abnahme als Hauptpflicht im Software-Lizenz- und -Vertriebsvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
VHV, Mindestabnahme, Schadensersatz wegen Nichtabnahme, Vorteilsausgleichung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1200
- VersR 1993, 889
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Rostock, 18.02.2002 - 8 W 64/01
Voraussetzungen des Entstehens der 5/10 Verfahrenspauschgebühr für eineTätigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05 Die Kläger können damit gemäß § 315 Abs. 3 BGB eine Überprüfung der Entgelte der Beklagten nach billigem Ermessen verlangen, was voraussetzt, dass die Beklagte nicht nur die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts darlegt und beweist ( vgl. BGH ZMR 2003, 566 ), sondern vorab als notwendige Vorstufe auch ihre Kalkulation offen legt ( vgl. Held NJW 2004, 175 ; and. Ans. LG Hannover NJW-RR 1992, 1200).
- LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05 Der Kläger kann damit gemäß § 315 Abs. 3 BGB eine Überprüfung der Entgelte der Beklagten nach billigem Ermessen verlangen, was voraussetzt, dass die Beklagte nicht nur die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts darlegt und beweist ( vgl. BGH ZMR 2003, 566 ), sondern vorab als notwendige Vorstufe auch ihre Kalkulation offen legt ( vgl. Held NJW 2004, 175 ; and. Ans. LG Hannover NJW-RR 1992, 1200).