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   OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 19 U 103/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9494
OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 19 U 103/91 (https://dejure.org/1992,9494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.1992 - 19 U 103/91 (https://dejure.org/1992,9494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 19 U 103/91 (https://dejure.org/1992,9494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 326
    Abnahme als Hauptpflicht im Software-Lizenz- und -Vertriebsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    VHV, Mindestabnahme, Schadensersatz wegen Nichtabnahme, Vorteilsausgleichung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1200
  • VersR 1993, 889
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 18.02.2002 - 8 W 64/01

    Voraussetzungen des Entstehens der 5/10 Verfahrenspauschgebühr für eineTätigkeit

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  • LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Die Kläger können damit gemäß § 315 Abs. 3 BGB eine Überprüfung der Entgelte der Beklagten nach billigem Ermessen verlangen, was voraussetzt, dass die Beklagte nicht nur die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts darlegt und beweist ( vgl. BGH ZMR 2003, 566 ), sondern vorab als notwendige Vorstufe auch ihre Kalkulation offen legt ( vgl. Held NJW 2004, 175 ; and. Ans. LG Hannover NJW-RR 1992, 1200).
  • LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
    Der Kläger kann damit gemäß § 315 Abs. 3 BGB eine Überprüfung der Entgelte der Beklagten nach billigem Ermessen verlangen, was voraussetzt, dass die Beklagte nicht nur die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts darlegt und beweist ( vgl. BGH ZMR 2003, 566 ), sondern vorab als notwendige Vorstufe auch ihre Kalkulation offen legt ( vgl. Held NJW 2004, 175 ; and. Ans. LG Hannover NJW-RR 1992, 1200).
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